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KURZZEIT- UND VERHINDERUNGSPFLEGE

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KURZZEITIGER PFLEGEERSATZ 

Wir bieten Ihnen alternativ zur stationären Vollzeitpflege und Tagespflege eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Haus Sonnenhalde in Heimenkirch (zwei Plätze), und im Haus St. Elisabeth (ein Platz). Hier werden Pflegebedürftige über einen begrenzten Zeitraum von unseren engagierten Mitarbeitern betreut und gepflegt.
 

In der Kurzzeitpflege besteht die Möglichkeit, einen Pflegebedürftigen in einem gesetzlich vorgegebenen Zeitraum pro Jahr in einem Pflegeheim unterzubringen. Gründe hierfür können sein: Die Pflegeperson hat Urlaub oder ist selbst krank oder der Pflegebedürftige kann nach einer Krankenhausbehandlung nicht gleich wieder zurück nach Hause.

Pflegekassen übernehmen die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege sowie der sozialen Betreuung bei Personen die einen Pflegegrad von mind. 2 haben bis zu einem Betrag von derzeit 1.774 Euro pro Jahr (Kurzzeitpflege) bzw. 1.612 Euro pro Jahr (Verhinderungspflege). Zusätzliche Kosten wie für Unterkunft und Verpflegung, Rezeptgebühren, Friseur, Fußpflege, Getränke, Tabakwaren, Drogerieartikel etc. trägt der Pflegebedürftige selbst.

Die Kurzzeitpflege kann bei Bedarf deutlich erhöht werden. Ist der pflegende Angehörige selbst dabei verhindert die Pflege zu leisten (z. B. durch Krankheit), kann Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragt werden. In diesem Fall steigt der Höchstanspruch auf derzeit bis zu 3.386 Euro pro Jahr.

Bitte erfragen Sie bei uns die aktuellen Preise und Rahmenbedingungen. Gerne beraten wir Sie!

Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Dienstleistungen
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