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HÄUFIGE FRAGEN

rund um Pflege und Betreuung

Häufige Fragen: FAQ

WELCHE GESETZE BEINHALTEN DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN DER PFLEGE UND BETREUUNG?

Die wichtigsten Gesetze und Richtlinien für Betreuung und Pflege sind das Heimgesetz, das Pflegeversicherungsgesetz für den Bereich Pflege und der Leitfaden der bayerischen Bezirke zum Gesamtplanverfahren für Bewohner der Wiedereingliederungshilfe (Sozialtherapie). Die Einhaltung der Gesetze wird regelmäßig durch Gremien der Landratsämter wie der Heimaufsicht, des Gesundheitsamtes, des MdK, des Bezirk Schwabens, der Gewerbeaufsicht oder der Berufsgenossenschaft geprüft.

WELCHE AUFGABE UND BEDEUTUNG HAT DER MEDIZINISCHE DIENST DER KRANKENKASSEN (MDK)?

Der MDK ist als neutraler und unabhängiger Beratungs- und Begutachtungsdienst für alle Krankenkassen und Pflegekassen zuständig. Er stellt unter anderem die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit, die Notwendigkeit von Vorbeuge- und Rehabilitationsmaßnahmen, Anregungen zur Verbesserung der Pflegesituation fest und erstellt Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Diese ist abhängig vom Grad der Einschränkung bei der Selbständigkeit bzw. den vorhandenen Fähigkeiten bei den wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens in den Bereichen Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Der MDK ordnet je nach Grad der Einschränkung der Selbständigkeit anhand eines Punktesystems einen Pflegegrad zu.

WELCHE PFLEGEGRADE GIBT ES UND WIE SIND SIE EINGETEILT?

Pflegegrad 1=12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2=27 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3=47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4=70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 5=90 bis unter 100 Punkte

WIE ERHALTE ICH LEISTUNGEN AUS DER PFLEGEVERSICHERUNG?

Es ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse des Pflegebedürftigen zu stellen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

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